
Erbrecht
Im Erbrecht gibt es viele Dinge zu beachten, die an sich nur nach anwaltlicher Beratung zu klären sind. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es eine Frist von nur 6 Wochen gibt, innerhalb derer eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann, anderenfalls gilt die Erbschaft als vom Erben angenommen. Gleichwohl gibt es auch hier noch die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Außerdem ist noch die Dürftigkeitseinrede des Erben sowie die Möglichkeit zu berücksichtigen, die Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn der Nachlass überschuldet ist.
In vielen Fällen können unter Umständen Ansprüche gegenüber den Erben oder auch gegen Dritte bestehen, die vom Erblasser Leistungen empfangen haben. es kommen sowohl Pflichtteilsergänzungsansprüche, als auch Ansprüche in Betracht, durch welche Schenkungen des Erblassers in Benachteiligungsabsicht rückgängig gemacht werden können, § 2287 BGB.
Erbrecht ist für unsere Kanzlei in Mülheim ein zentrales Rechtsgebiet.Es gehörte insbesondere zu den Prüfungsthemen der notariellen Fachprüfung, die RA Dr. Keller 2012 absolviert hat. Dr. Keller ist Fachanwalt für Erbrecht. Wir beraten Mandanten sowohl vorbeugend (Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages) ,als auch vertreten wir vor Gericht .
Dabei spielt insbesondere häufig die Bewertung von Grundbesitz eine Rolle und haben wir insofern auch Kontakte zu Gutachtern.
Fragen Sie uns um Rat, wir kümmern uns um ihr Problem!
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